Corona-Verordnung mit Öffnungsschritten ab dem 14.05.2021


Wie bisher gelten die verschiedenen Inzidenzstufen über 100 (Bundesnotbremse) und die Inzidenzstufen 50 bis 100 und unter 50. Zudem kommen bei Inzidenzen in den Stadt- und Landkreisen unter 100 noch 3 Öffnungsstufen hinzu, die davon anhängig sind, wie lange der Inzidenzwert unter 100 liegt.

Folgende Regelungen gelten für den Schießsport:

7-Tage-Inzidenz über 100 (=Bundesnotbremse)

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis über 100, darf dort Sport im Freien und geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Hierbei zählen vollständig geimpfte oder genese Personen nicht zur Gesamtpersonenzahl.

Die Sportausübung ist kontaktlos, wenn durchgehend ein Mindestabstand von 1,5 Metern gehalten und sie ohne Körperkontakt durchgeführt wird.

Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anleitungspersonen brauchen einen negativen Schnelltest. Dies ist zweimal pro Woche ausreichend, wenn die Anleitungsperson täglich im Einsatz ist.

7-Tage-Inzidenz unter 100

Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Aufsichtspersonen zählen nicht zur Gesamtpersonenzahl. Ebenso für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre sofern der Sport kontaktarm ausgeübt wird.

Die Sportausübung ist dann kontaktarm, wenn sie grundsätzlich ohne Körperkontakt durchgeführt wird, ein kurzfristiger Kontakt jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Einzelnutzung von Toiletten. Die Toiletten dürfen jedoch nicht geteilt werden. Es muss ausgeschlossen werden, dass Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich begegnen.

Öffnungsstufe 1 (7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- und Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100):

  • Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern gestattet. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt.

Öffnungsstufe 2 (7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 1. Öffnungsstufe weiter):

  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen ist wieder erlaubt.
  • Bei Spitzen- und Profisportveranstaltungen im Freien und geschlossenen Räumen dürfen bis zu 250 Besucherinnen und Besucher anwesend sein. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.

Öffnungsstufe 3 (7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis sinkt in den folgenden 14 Tagen nach der 2. Öffnungsstufe weiter):

Hier gibt es keine weiteren Erleichterungen für den Schießsport

Alle Öffnungsschritte setzen ein Test- und Hygienekonzept voraus. Dies bedeutet einen tagesaktuellen Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie eine Kontaktdokumentation.

Unabhängig von den Inzidenzwerten sind Abstands- und Hygieneregeln weiterhin zu beachten. Die Schießstandaufsicht wird separat gesehen. Die Aufsicht muß allerdings durchgehend einen Abstand von mind. 1,5m einhalten.

Die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für vollständig geimpfte oder genese Personen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert